Taxiunternehmen gründen in Österreich: Ablauf
Ein Taxiunternehmen ist in Österreich kein freies Gewerbe: Es braucht eine Konzession, und dafür eine Prüfung, Eigenmittel und Abstellplätze. Die Schritte im Überblick – mit den Angaben der Wirtschaftskammer Tirol als Beispiel. In anderen Bundesländern sind Ablauf und Ansprechpartner ähnlich, Details können abweichen.
1. Die Voraussetzungen für die Konzession
Das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi darf nur mit Konzession ausgeübt werden. Laut Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und Wirtschaftskammer Tirol braucht es dafür:
- Eigenberechtigung: Volljährigkeit; GmbH, OG oder KG brauchen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der nötigen Befähigung.
- Zuverlässigkeit: Strafregisterbescheinigung und Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe nach § 13 Gewerbeordnung vorliegen.
- Fachliche Eignung: eine bestandene Befähigungsprüfung (Konzessionsprüfung). Eine vorherige Tätigkeit in der Branche ist dafür nicht nötig.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: mindestens 7.500 Euro je Fahrzeug, nachgewiesen etwa durch Bankgarantie oder Bestätigung von Bank, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – nicht älter als drei Monate, ohne erhebliche Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände.
- Abstellplätze außerhalb öffentlicher Straßen für jedes Fahrzeug, in der Standortgemeinde oder einer angrenzenden Gemeinde.
- Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats (oder langfristige Aufenthaltsberechtigung) und ein Sitz oder eine dauerhafte Niederlassung in Österreich.
2. Die Konzessionsprüfung
In Tirol findet die Konzessionsprüfung zweimal im Jahr statt, im Frühjahr und im Herbst. Anmelden muss man sich schriftlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht, mindestens sechs Wochen vor dem Termin. Bestimmte Abschlüsse können einzelne Prüfungsteile ersetzen; das muss vor der Prüfung beantragt werden. Vorbereitungskurse bietet das WIFI Tirol an.
3. Die Gewerbeanmeldung
Die Konzession erteilt die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat. Eine Konzessionsurkunde gibt es nicht mehr; die Berechtigung wird ins zentrale Gewerberegister (GISA) eingetragen. Die Konzession lautet auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen – wer später aufstockt, braucht dafür eine Genehmigung nach denselben Regeln. Mit der Konzession wird man Mitglied der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Pkw in der Wirtschaftskammer.
4. Fahrer und Taxilenkerausweis
Jeder, der im Betrieb fährt, braucht einen Taxilenkerausweis – auch der Unternehmer selbst. In Tirol legt man die Taxilenkerprüfung nach einem Kurs bei der Fachgruppe der Wirtschaftskammer ab; die WKO Tirol nennt 550 Euro für Kurs und Prüfung und 103 Euro für die Ausstellung des Ausweises. Voraussetzungen laut Land Tirol: 20 Jahre, ein Jahr Fahrpraxis, keine Probezeit mehr, Vertrauenswürdigkeit und eine ärztliche Bestätigung. Zuständig ist die Behörde am Sitz des Taxiunternehmens. Wer auch Schulkinder fahren soll, braucht zusätzlich den Schülertransportausweis.
5. Fahrzeug, Taxameter und Kasse
- Fahrzeug: Es muss der Landesbetriebsordnung und dem Kraftfahrgesetz entsprechen. In Tirol werden seit 2021 nur noch Euro-6-Fahrzeuge neu zugelassen; Ausnahmen etwa für Oldtimer oder Stretch-Limousinen erteilt die Bezirksverwaltungsbehörde.
- Taxischild auf dem Dach, im Tarifgebiet beleuchtbar.
- Tarif: Wo eine Tarifverordnung gilt, wird nach Taxameter abgerechnet – außer bei einem bei der Bestellung vereinbarten Fixpreis über einen Kommunikationsdienst. Mehr dazu im Artikel Personenbeförderung mit Pkw.
- Registrierkasse und Belege: Eine Registrierkasse ist Pflicht, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen. Die Wirtschaftskammer hat dazu ein eigenes Handbuch für Taxi- und Mietwagenbetriebe.
6. Steuer, Sozialversicherung, Kollektivvertrag
- Finanzamt: Die Betriebseröffnung ist innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung zu melden.
- Umsatzsteuer: Für die Personenbeförderung gilt der ermäßigte Satz von 10 %. Taxis sind laut WKO Tirol von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, wenn sie zu mindestens 80 % für die Personenbeförderung genutzt werden; unter derselben Bedingung ist der Vorsteuerabzug möglich.
- Sozialversicherung: Mit der Gewerbeberechtigung ist man bei der SVS versichert.
- Mitarbeiter: Es gilt der Bundeskollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw, in Tirol zusätzlich eine Taggeldregelung.
7. Die ersten Wochen im Betrieb
Ist die Konzession da, geht es ums Tagesgeschäft: Wer nimmt Aufträge an, wie erfahren die Fahrer davon, wie wird abends abgerechnet? Viele starten mit Handy und WhatsApp – das reicht für den Anfang. Sobald ein zweites oder drittes Fahrzeug dazukommt, lohnt sich ein Blick auf die Disposition im kleinen Betrieb und auf eine Taxi-Software, die mit dem Betrieb mitwächst.
Dieser Artikel ersetzt keine Gründungsberatung. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer berät kostenlos, die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Pkw hilft bei Konzession und Taxilenkerausweis, und für Steuer und Sozialversicherung ist ein Steuerberater die richtige Adresse. Beträge und Abläufe: Stand Oktober 2026, Tiroler Angaben laut WKO Tirol (Februar 2025).